sind all die vorhandenen Bescheide (welche basierend auf demokratisch beschlossenen Gesetzen erlassen wurden) nichts wert? Wenn ja- gilt das nur in diesem schon sehr strapazierten Fall oder gilt das für alle -durch eine Behörde erlassenen Bescheide?
mfg
wolfgang (Gast) - 9. Mär, 16:12
Die Nutzung des öffentlichen Raums
Moment. Es geht hier primär um die Frage des öffentlichen Raums. Soll ein Grünraum in diesem eng verbauten Gebiet als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung genutzt werden oder soll er einem privaten Investor quasi geschenkt werden (sehr geringe Jahrespacht)?
Da geht es weniger um die Frage, was rechtlich möglich ist, sondern viel mehr um die Frage, wie die Politik will, dass öffentliche Flächen genutzt werden. Und von wem.
Und weil jetzt gleich wieder das Argument kommt, dass der Augartenspitz ja als Bauland gewidmet ist, kann ich nur berichten, wie es damals im Bauausschuss im Bezirk abgelaufen ist. damals hat es geheißen, dass diese Baulandwidmung des gesamten Teils am Augartenspitz (umfasst auch die Flächen des Filmarchivs) notwendig ist, wenn das Filmarchiv seine Sommeraktivitäten vergrößern will. Und damit war keine Verbauung des Augartenspitzes in dem Ausmaß, wie er nun durch die Sängerknaben kommen soll, gemeint.
Und nur aufgrund dieser Absichtserklärungen haben damals die Leopoldstädter Grünen dem Flächenwidmungsplan zugestimmt.
sehr geehrter herr gast,
der augartenspitz ist meiner meinung nach ein lehrstück um sich die frage zu stellen - was ist recht und was ist rechtens. eine paar anregungen dazu:
meiner meinung nach entstand das übel durch die entscheidung des ehemalligen bundesministers bartenstein den öffentlichen grund (bundeseigentum in verwaltung durch das wirtschaftsministerium) an die sängerknaben zu vermieten. hier gab es keine abwägung des öffentlichen interesses über die vor- und nachteile dieser entscheidung für die allgemeinheit, sondern lediglich die persönliche einschätzung von bartenstein und häupl, dass den sängerknaben hier der ort zur verfügung gestellt werden soll.
ist das rechtens allen steuerzahlerInnen gegenüber?
ist es rechtens, dass die planungsabteilung der stadt wien in 3 jahren nicht fähig war, weitaus attraktivere bauplätze ( etwa donaucity direkt an der blauen donau mit aufrechter bauland-kulturbau widmung, oder in unmittelbarer nähe das nordbahnhofgelände, den wiener prater...) vorzuschlagen, womit allen beteiligten geholfen wäre.
ist es rechtens, dass uniformierte private securities sich das recht nehmen besucherinnen des augartenspitzes des öffentlichen ortes zu verweisen, auch mittels körperlichen einsatz.
ist es rechtens, dass der denkmalschutz für den gesamten augarten ( inkl. schutzzone) hier das öffentliche interesses auf seiten der errichtung des konzertsaales sieht, obwohl es sich um einen massiven eingriff handelt und letztlich auch die zugänglichkeit des areals erschwert?...
baubescheide, widmung großteils juristisch richtig abgewickelt, aber ob der allgemeinheit hiermit ein gefallen getan wird, ist sehr in frage zu stellen. auch weil die öffentliche debatte als grundlage für die entscheidung häupl/bartenstein ( sie sind gewählte volksvertreter und keine gutsherren) nie stattgefunden hat.
mfg
sabine gretner
sind all die vorhandenen Bescheide (welche basierend auf demokratisch beschlossenen Gesetzen erlassen wurden) nichts wert? Wenn ja- gilt das nur in diesem schon sehr strapazierten Fall oder gilt das für alle -durch eine Behörde erlassenen Bescheide?
mfg
Die Nutzung des öffentlichen Raums
Da geht es weniger um die Frage, was rechtlich möglich ist, sondern viel mehr um die Frage, wie die Politik will, dass öffentliche Flächen genutzt werden. Und von wem.
Und weil jetzt gleich wieder das Argument kommt, dass der Augartenspitz ja als Bauland gewidmet ist, kann ich nur berichten, wie es damals im Bauausschuss im Bezirk abgelaufen ist. damals hat es geheißen, dass diese Baulandwidmung des gesamten Teils am Augartenspitz (umfasst auch die Flächen des Filmarchivs) notwendig ist, wenn das Filmarchiv seine Sommeraktivitäten vergrößern will. Und damit war keine Verbauung des Augartenspitzes in dem Ausmaß, wie er nun durch die Sängerknaben kommen soll, gemeint.
Und nur aufgrund dieser Absichtserklärungen haben damals die Leopoldstädter Grünen dem Flächenwidmungsplan zugestimmt.
was ist recht und was ist rechtens?
der augartenspitz ist meiner meinung nach ein lehrstück um sich die frage zu stellen - was ist recht und was ist rechtens. eine paar anregungen dazu:
meiner meinung nach entstand das übel durch die entscheidung des ehemalligen bundesministers bartenstein den öffentlichen grund (bundeseigentum in verwaltung durch das wirtschaftsministerium) an die sängerknaben zu vermieten. hier gab es keine abwägung des öffentlichen interesses über die vor- und nachteile dieser entscheidung für die allgemeinheit, sondern lediglich die persönliche einschätzung von bartenstein und häupl, dass den sängerknaben hier der ort zur verfügung gestellt werden soll.
ist das rechtens allen steuerzahlerInnen gegenüber?
ist es rechtens, dass die planungsabteilung der stadt wien in 3 jahren nicht fähig war, weitaus attraktivere bauplätze ( etwa donaucity direkt an der blauen donau mit aufrechter bauland-kulturbau widmung, oder in unmittelbarer nähe das nordbahnhofgelände, den wiener prater...) vorzuschlagen, womit allen beteiligten geholfen wäre.
ist es rechtens, dass uniformierte private securities sich das recht nehmen besucherinnen des augartenspitzes des öffentlichen ortes zu verweisen, auch mittels körperlichen einsatz.
ist es rechtens, dass der denkmalschutz für den gesamten augarten ( inkl. schutzzone) hier das öffentliche interesses auf seiten der errichtung des konzertsaales sieht, obwohl es sich um einen massiven eingriff handelt und letztlich auch die zugänglichkeit des areals erschwert?...
baubescheide, widmung großteils juristisch richtig abgewickelt, aber ob der allgemeinheit hiermit ein gefallen getan wird, ist sehr in frage zu stellen. auch weil die öffentliche debatte als grundlage für die entscheidung häupl/bartenstein ( sie sind gewählte volksvertreter und keine gutsherren) nie stattgefunden hat.
mfg
sabine gretner