Donnerstag, 29. Oktober 2009

Vergabechaos Wien: Fall Stadthallenbad

anbei das protokoll meiner rede in der gemeinderatssitzung:
gr091030-Gretner-Post-6 (doc, 23 KB)

In der Gemeinderatssitzung am Freitag 30.10.2009 soll eine Vertragsgenehmigung zur Sanierung des Stadthallenbades beschlossen werden. Der viel genutzte Bau ist ein baukünstlerisch wertvoller Teil des von Roland Rainer geplanten Stadthallen-Ensembles – ein Wahrzeichen der Sportstadt Wien. Seit Jahren ist bekannt, dass das Bad dringend bautechnisch saniert werden muss. Für die Volksgarage unter dem Vogelweidplatz war aus den Mitteln des Sportamtes(!) sofort eine Finanzierung gefunden, die NutzerInnen des Bades mussten im Gegensatz dazu jahrelang warten.
Es wird nicht die beste, sondern die erstbeste Lösung für das Stadthallenbad realisiert.
 
FACTS und Kritikpunkte
 
Missachtung des Wettbewerbsleitfadens der Stadt Wien
 
Die MA 51und ihr Vertragspartner verzichten nicht nur auf einen Wettbewerb, sondern im Verhandlungsverfahren überhaupt auf jede transparente Lösungsfindung. Damit stellen sie sich gegen die von der Stadt Wien erklärten „Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben“, wonach auch Vergabeverfahren einen „gestalterischen Spielraum aufzuweisen“ und ein „breites kreatives Potenzial zu nutzen“ haben.
 
Fehlende Ausschreibung - Vergaberecht und EU-Schwellenwert verletzt
Es liegen trotz gerade erst angelaufenem Verhandlungsverfahren konkrete Vorentwürfe und Unterlagen für die Einreichung des Bauvorhabens vor. Die geschätzten Errichtungskosten für die Sanierung werden je nach Variante A oder B mit etwa 19,9 Mio. Euro oder rund 20,4 Mio. Euro brutto angegeben.
 
Dementsprechend liegen die offenbar bereits abgeschlossenen Vorentwurfs- und Entwurfsplanungsleistungen schon weit über dem EU-Schwellenwert (211.000 Euro) und hätten somit seinerzeit auch EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
Auch der neue Schwellenwert für Direktvergabe von geistigen Dienstleistungen von 100.000 Euro (bis vor kurzem 40.000 Euro) ist klar überschritten.
 
Alleingang des Sportamtes

 
Die planungskompetenten Dienststellen im Rathaus (MA 19, MA 34, Baudirektion) sind offensichtlich weder eingebunden noch informiert. Die Interessensvertretung Ingenieur- und Architektenkammer ist nicht eingebunden.
 
Denkmalschutz noch offen
 
Gerade angesichts der Bedeutung des 1953 aus einem internationalen Wettbewerb hervorgegangenen Stadthallenkomplexes ist der Verzicht auf einen Planungswettbewerb und eine faire Vergabe nicht nachvollziehbar.
Das Stadthallenensemble sensibel weiterzuentwickeln ist eine baukulturelle Aufgabe von nationaler Bedeutung, selbst wenn die Frage des Denkmalschutzes noch ungeklärt ist.

 Conclusio
Die Verfasser der bereits vorliegenden Pläne werden vermutlich „überraschenderweise“ als Team Sieger des Verhandlungsverfahrens werden. So können sie den selbst entwickelten Vorentwurf dann auch „vergaberechtlich korrekt“ als Generalplaner umsetzen.
 
Diese Vorgehensweise schadet der Wiener Wirtschaft, widerspricht den Prinzipien  des europäischen Marktes für Planungsleistungen und missachtet den architektonischen Rang der Stadthalle.

StR Oxonitisch muss eingreifen und das Verfahren aufheben.
Die Grünen werden die Absetzung des Tagesordnungspunktes bei der Gemeinderatssitzung beantragen.
Die Grünen Wien setzen sich dafür ein, dass die öffentliche Hand bei Planen und Bauen mit gutem Beispiel vorangeht. Es müssen die besten Bauten für die Allgemeinheit realisiert, die Steuergelder transparent, verantwortungsvoll und nachvollziehbar eingesetzt und die Vergabe- und Baugesetze eingehalten werden.
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