Mittwoch, 15. November 2006

praterplanung und vergaberecht

auf meinen antrag "betreffende der überprüfung der vergabe, sowie der vertragserfüllung des vertrags zwischen dem ma der stadt wien und der firma "imaginvest" zur entwicklung des wurstelpraters" hat das kontrollamt geprüft.
und bringt u.a. zutage, dass
" zum ideenfindungsprozess war zu bemerken, dass mit den vorstehenden festlegungen den intentionen eines öffentlichen wettbewerbs im sinn des wr. landesvergabegesetzes, sowie der WOA nicht entsprochen wurde." (s. 18)
" da die wiener messe besitz gmbh eine von der stadt wien nahezu vollständig beherrschte rechtsrägerin und daher als öffentliche auftraggeberin einzustufen ist, unterliegt jede ihrer auftragsvergaben dem vergaberecht." (s.24)
gut zu wissen, das gilt für einige !! unternehmen der stadt wien. finanzstadtrat rieder hat sich kürzlich auf meine anfrage " bezüglich der umsetzung fairer vergabeverfahren der ausgegliederten unternehmen der stadt wien" damit abgeputzt, dass man als gemeinde wg gesellschaftsrecht keine handhabe hätte. planungsstadtrat schicker meinte gar, er sei nicht zuständig, weil ihm kein ausgegliedertes unternehmen untersteht. sehr witzig.
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