hora01 - 20. Mai, 07:42

Vorlage von Geschäftsstücken

Es war im Altstadterhaltungsfond nicht das erste Mal, dass ein vorgelegter Akt nicht beschlossen wurde. Der Unterschied zu einer Ausschusssitzung ist, dass die Geschäftsstücke schon vor der Setzung auf die Tagesordnung bekannt sind. Beim Altstadterhaltungsfond wird von einem AntragstellerIn (Privat - kann z.B.: Kirche, Hauseigentümer, usw. sein) eingereicht. Der Akt wird durch BeamtInnen geprüft und vorgelegt. Die Entscheidung haben die Mitglieder des Fond.
Übrigens war es Gemeinerat Vettermann (SPÖ) der die Diskussion über den Akt begonnen hat.

sab - 20. Mai, 16:44

willkommen herr kollege,
sie haben recht hier gibt es wirklich diskussionen. und es stimmt herr vettermann hat die diskussion begonnen. allerdings war seine erste wortmeldung in richtung ablehung. hat mich sehr gefreut, dass er dann argumenten in richtung pro gefolgt ist und wir so gemeinsam eine vernünftige entscheidung getroffen haben.

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