riesenradplatz neu

ohne vergabeverfahren über zwei ecken, die 100% wien töchter sind, wurde das Bauvorhaben mit kosten von 32 mio euro vergeben.und es entspricht auch nicht der wr. bauordnung: die dimension von 16.000 m2 übersteigt bei weitem die grenze von 2.500 m2. ab dieser größe sind bauvorhaben mit diesen nutzungen großbauvorhaben; entweder als einkaufszentrum oder mehrzweckbau zu widmen. diese widmungen fehlen im flächenwidmungsplan. "sondergebiet vergnügungsstätte" ist da zu wenig, denn sondergebiete dürfen nur dann ausgewiesen werden, wenn es keine andere widmungskategorie für die nutzungen gibt: in diesem fall handelt es sich aber eindeutig um "gemischtes baugebiet, großbauvorhaben, mehrzweckbau."
ps: lesetipp der dezember trend, von o.pruckner herrlich auch persönliche kontakte zu gretl und michl aufgedeckt!
sab - 26. Nov, 13:07